
Studienstiftung des deutschen Volkes (Informationen)
Studieren Sie an der Charité und interessieren Sie sich für ein Stipendium der Studienstiftung? Sind Sie Hochschullehrerin an der Charité und wurden um ein Vorschlagsschreiben gebeten? Im Folgenden finden Sie einige hilfreiche Informationen und Links dazu.
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Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland.
Aktuell fördert die Studienstiftung etwa 13.900 Studierende und 1.400 Promovierende. Die Zahl der Neuaufnahmen lag 2022 bei rund 2.000 Studierenden und 280 Promovierenden pro Jahr. Die Förderung ist offen für alle Studiengänge und Hochschularten.
Infos für Studierende und Vorschlagende
Die Studienstiftung fördert Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen.
Die meisten Bewerberinnen und Bewerber werden von ihrer Schulleitung, ihrer Hochschule oder von Partnerinstitutionen für ein Stipendium vorgeschlagen. Wenn Sie Ihr Studium vor kurzem begonnen haben, können Sie sich darüber hinaus über die Selbstbewerbung mit Auswahltest für ein Stipendium qualifizieren.
Sie können sich um ein Stipendium der Studienstiftung bewerben oder dafür vorgeschlagen werden, wenn Sie an der Charité studieren.
Nur ein Studium in Vollzeit kann von der Studienstiftung gefördert werden, nicht jedoch Teilzeitstudiengänge. Befinden Sie sich in einem Zweit-, Zusatz-, Weiterbildungs- oder Aufbaustudium, können Sie sich nicht um ein Stipendium der Studienstiftung bewerben oder dafür vorgeschlagen werden. Studierende, die einen Fachwechsel nach Beginn des 4. Hochschulsemesters vorgenommen haben, können in der Regel nicht gefördert werden.
Alle Geförderten erhalten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Zusätzlich können sie, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, ein Lebenshaltungsstipendium von monatlich bis zu 812 Euro beziehen.
Für die Bewerbung gibt es keine Altersgrenzen.
Mehr Infos: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/
Sie sind Hochschullehrerin/Hochschullehrer und wurden um ein Vorschlagsschreiben gebeten? – Hier stehen Infos für Sie: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/hochschullehrende/
Infos für Promovierende
Die Studienstiftung nimmt jederzeit Bewerbungen für die Promotionsförderung entgegen (keine Bewerbungsfrist).
Voraussetzungen für den Antrag: Auf einen Blick: Auswahlkriterien der Promotionsförderung
Vorschlagformular: Vorschlagformular für Fachgutachterinnen und Fachgutachter
Das Stipendium ist ab Oktober 2023 mit 1.450 Euro pro Monat zuzüglich einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro (1.550 Euro) dotiert und bietet eine finanzielle Sicherheit für den Zeitraum von drei Jahren mit der Option auf eine sechsmonatige Verlängerung. Stipendiaten und Stipendiatinnen mit Kindern werden durch zusätzliche Mittel unterstützt und können – ebenso wie die, die in der Pflege von Angehörigen oder mit einer chronischen Erkrankung – bis zu 12 Monate zusätzliche Förderung beantragen.
FAQ zum Thema Promotionsstipendium: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-promovierende/promotionsfoerderung-der-studienstiftung/haeufig-gestellte-fragen/
Mehr Infos: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-promovierende/