
Studienbegleitende Forschungsförderung
Projektleiterinnen und Projektleiter an der Charité können Studierende ihrer Arbeitsgruppe, die studienbegleitend an einer Master- oder Promotionsarbeit arbeiten, finanziell fördern. Die Mittel können z.B. aus Drittmitteln der AG oder der universitären Forschungsförderung vergeben werden.
Sie befinden sich hier:
Was und wie wird gefördert?
Die Laufzeit der Förderung kann zwischen mindestens drei und höchstens 24 Monaten betragen.
Die Fördermaßnahme unterstützt Studierende, die studienbegleitend wissenschaftlich arbeiten.
Die Förderung wird aus Mitteln der aufnehmenden Arbeitsgruppe finanziert.
Die Entscheidung über die Bewilligung (Einzelantrag) trifft der Prodekan für Forschung. Ob diese Finanzierungsoption für Sie infrage kommt, besprechen Sie bitte zuerst mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin.