
Promotions- und Forschungspreise
Durch Promotions- und Wissenschaftspreise werden hervorragende Promotions- bzw. Forschungsleistungen an der Charité ausgezeichnet. Für Promotionspreise ist eine Selbstbewerbung nicht möglich. Vorausgewählte Promovenden und ihre Betreuer/innen werden innerhalb von 12 Monaten nach der Promotionsprüfung zur Antragstellung aufgefordert und über das weitere Procedere informiert. Für die Wissenschaftspreise (Maier-Leibnitz-Preis, Berliner Wissenschaftspreis) nimmt die Kommission für Nachwuchsförderung Nominierungsvorschläge per E-Mail entgegen.
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In Zusammenarbeit mit den Mutteruniversitäten werden jährlich die folgenden Preise für exzellente Promotionsarbeiten ausgeschrieben:
Ernst-Reuter-Preis
Seit 1985 verleiht die Freie Universität jährlich an ihrem Gründungstag, dem 4. Dezember, den von der Ernst-Reuter-Gesellschaft der Freunde, Förderer und Ehemaligen der Freien Universität Berlin e.V. gestifteten Ernst-Reuter-Preis. Damit werden junge WissenschaftlerInnen für herausragende und zukunftsweisende Promotionsarbeiten ausgezeichnet und mit jeweils 5.000,00 Euro prämiert.
Voraussetzung ist die Benotung jeder Teilleistung der Promotion mit "summa cum laude", i.d.R. begleitet von einer hochwertigen Publikation in einer anerkannten Fachzeitschrift. Den ersten Schritt des Verfahrens bildet die Vorentscheidung der Charité. Ausführlich begründete Vorschläge werden dann durch den Dekan der Charité an die Geschäftsstelle für den Ernst-Reuter-Preis übermittelt. Die Kommission für Nachwuchsförderung der Charité trifft die Vorauswahl.
Vorausgewählte KandidatInnen und ihre BetreuerInnen werden i.d.R. im Januar von der Kommission für Nachwuchsförderung über ihre Nominierung informiert und um die Einreichung weiterer Unterlagen gebeten. Selbstbewerbungen und Betreuervorschläge sind nicht möglich.
Antragstermin: 15. Mai jeden Jahres