
Promotionsabschlußstipendien
Promovierende an der Charité mit abgeschlossenem Hochschulstudium können bei bereits vorliegenden Forschungsergebnissen ein Abschlussstipendium (max. 1 Jahr) zur Fertigstellung einer Dissertation beantragen.
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Promotionsabschlußstipendien der Charité
Promotionsabschlußstipendium I
Das Promotions - Abschlußstipendium I wird ausgeschrieben, kompetitiv vergeben und aus zentralen Fakultätsmitteln finanziert. Die Entscheidung über die zu vergebenen Stipendien trifft die Kommission für Nachwuchsförderung der Charité.
Promotionsabschlußstipendium II
Das Promotions - Abschlußstipendium II kann aus frei verfügbaren Drittmitteln und aus anderen frei verfügbaren Haushaltmitteln finanziert werden. Die Entscheidung über die Bewilligung dieser Promotionsstipendien (Einzelantrag) trifft der Prodekan für Forschung. Ob diese Finanzierungsoption für Sie infrage kommt, besprechen Sie bitte zuerst mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin.
Antragsberechtigung
Promovierende an der Charité - Universitätsmedizin Berlin mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die die Antragsvoraussetzungen des Merkblatts und des Stipendienprogramms der Charité erfüllen.
Art, Umfang und Dauer der Förderung
1450,00 € pro Monat für eine maximale Dauer von 12 Monaten plus ggf. Kinderzuschlägen für Förderungen, die ab 01.08.2023 bewilligt werden
Formulare, Merkblätter und Antragsportal
- Antragsportal Promotionsabschlußstipendium I
- Antragsportal Promotionsabschlußstipendium II
Antragsfristen und Ausschreibung
Das Promotions - Abschlußstipendium I wird 2x jährlich auf nachwuchs.charite.de ausgeschrieben und kompetitiv vergeben. Eine Antragstellung ist nur im Ausschreibungszeitraum möglich.
Vollständige Anträge auf Promotions - Abschlußstipendien II müssen bis zu folgenden Terminen (Ausschlußfristen) vorliegen, um einen wunschgemäßen Förderstart zu gewährleisten:
- bis 28.02. des Jahres für einen Förderbeginn im April, Mai oder Juni
- bis 31.05. des Jahres für einen Förderbeginn im Juli, August oder September
- bis 31.08. des Jahres für einen Förderbeginn im Oktober, November oder Dezember
- bis 31.10. des Vorjahres für einen Förderbeginn im Januar, Februar oder März