
Promotionsabschlußstipendium II | Antragsformular
Das Promotionsstipendium II (Abschlussstipendium) kann aus frei verfügbaren Drittmitteln und aus anderen frei verfügbaren Haushaltmitteln der Arbeitsgruppe finanziert werden. Es richtet sich an Doktoranden und Doktorandinnen der Charité, die bei bereits vorliegenden Forschungsergebnissen ein Abschlussstipendium (max. 1 Jahr) zur Fertigstellung einer Dissertation benötigen. Die Entscheidung über die Bewilligung dieser Promotionsstipendien (Einzelantrag) trifft der Prodekan für Forschung. Ob diese Finanzierungsoption für Sie infrage kommt, besprechen Sie bitte zuerst mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin.