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Ein Stapel medizinischer Bücher.

Studieren mit dem Deutschlandstipendium

Wenn Sie durch exzellente Studienleistungen und überdurchschnittliches gesellschaftliches Engagement überzeugen, haben Sie die Chance auf ein Deutschlandstipendium.

Das Deutschlandstipendium fördert besonders leistungsfähige und engagierte Studierende mit monatlich 300 Euro: 150 Euro übernimmt der Bund, die andere Hälfte wirbt die Charité bei privaten Fördergebern, Unternehmen oder Stiftungen ein.

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Wer kann sich bewerben?

  • Studierende in Regelstudienzeit, die für einen Studiengang der Charité immatrikuliert sind, auch Studierende aus dem Ausland
  • Das Deutschlandstipendium wird nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.

Wer kann nicht gefördert werden ?

  • Promotionsstudierende sowie Studierende in einem Graduiertenkolleg
  • Eine Doppelförderung ist nach § 4 Absatz 1 StipG ausgeschlossen, wenn Studierende bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung in Höhe von >30 Euro/Monat erhalten.

Wie viele Stipendien werden vergeben ?

Engagierte Förderer des Deutschlandstipendiums an der Charité ermöglichen diese besondere Investition in unsere Zukunft - und mit jedem Jahr werden es mehr. Daher kennen wir erst zum Zeitpunkt der Vergabe die genaue Anzahl der für das kommende Sommersemester zur Verfügung stehenden Stipendien. Zum 01.04.2023 wurden insgesamt 16 neue Deutschlandstipendien verliehen; insgesamt wurden am 01.04.2023 achtzig Studierende der Charité mit einem Deutschlandstipendium gefördert.

Vergeben werden Stipendien ohne Fachbindung (2023: 70 von 80 Deutschlandstipendien) an Studierende aller Studiengänge der Charité und Stipendien mit Fachbindung an Studierende des jeweiligen vom Stipendiengeber definierten Studiengangs der Charité.

Auswahl und Vergabe

Die Auswahlkriterien sind in der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Charité festgelegt.

Ein Stipendium kann nur auf Antrag gewährt werden, der entsprechend der jeweiligen Ausschreibung form-und fristgerecht zu stellen ist. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine akademische Auswahlkommission der Charité. Exzellenz und Engagement weisen Sie z.B. nach durch die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und bisher erbrachte benotete Studienleistungen, Auszeichnungen und Wettbewerbspreise, die Bearbeitung eines Promotionsthemas mit Potenzial zum summa cum laude sowie Ihr außer - und inneruniversitäres Engagement. Besondere soziale, familiäre oder persönliche Lebenssituationen können bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Während des Bewerbungszeitraums steht für Sie ein elektronisches Antragsformular bereit. Es richtet sich an die Kommission für Nachwuchsförderung der Charité.

Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung eingereicht werden:

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. Motivationsschreiben (online ausfüllen) und
  2. ein tabellarischer Lebenslauf auf max. zwei A4-Seiten (als pdf anfügen)

Folgende Unterlagen werden nach der Vorauswahl von Ihnen ggf. per Email nachgefordert und sind nur in diesem Fall als EIN pdf-Dokument von maximal 6MB Dateigröße an deutschlandstipendium@charite.de einzureichen:

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und ggf. der Berufsausbildung oder des Erststudiums
  • Scan des Passes bzw. des Personalausweises
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweise über Studienleistungen (ECTS)
  • Empfehlungsschreiben
  • Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie
  • alle Nachweise, die geeignet sind, die im Antrag gemachten Angaben zu belegen (z.B. Auszeichnungen, freiwillig geleistetes Engagement)

Die Stipendien werden im Förderfall zunächst für zwei Semester bzw. maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit bewilligt. Danach kann das Stipendium mehrfach, jedoch maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit, verlängert werden, wenn die Förderkriterien weiterhin erfüllt sind und Förderzusagen der Stifter vorliegen. Die erbrachten Studienleistungen und das Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden mindestens einmal jährlich geprüft.

Fristen und Termine Deutschlandstipendium

Dezember

Bewerbungszeitraum (Neuanträge) bzw. Berichtspflicht (bereits Geförderte)

Januar

formale Antragsprüfung (Neuanträge) bzw. Leistungsnachweis (bereits Geförderte)

Februar-März

Aufforderung zur Einreichung der ausführlichen Unterlagen an vorausgewählte Antragsteller und Antragstellerinnen

 

Erfahrungsgemäß können sich bis zum geplanten Förderstart weitere Fördermöglichkeiten ergeben. Daher werden nicht initial vorausgewählte Antragsteller und Antragstellerinnen um Geduld gebeten.

Februar-März

Begutachtung der vorausgewählten Anträge durch die Auswahlkommission

April

Antragsteller und Antragstellerinnen werden per Mail über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens informiert

1. Mai

Förderbeginn (rückwirkend zum 1. April)