Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen
Blick über die rechte Schulter eines Studenten, der an einem Tisch sitzend ein Buch liest. Vor ihm ist wie durch ein Fenster der Saal einer Bibliothek zu erkennen.

Antrag auf Gewährung eines Deutschlandstipendiums

Sie befinden sich hier:

Nächster Antragszeitraum: 01.12.23 - 09.01.24 13:59 Uhr

Im Antragszeitraum wird das elektronische Antragsformular für Studierende der Charité hier bereit stehen.

Die folgenden Angaben werden darin von den Antragstellenden erwartet: 

  • Persönliche Daten, Anschrift, Gesamtnote Hochschulzugangsberechtigung und Punkte im Abitur, Studiengang, Matrikelnummer, Anzahl der Hochschul – und Fachsemester, Angaben zu einem evtl. Erststudium und/oder einer Berufsausbildung, bisheriger Studienverlauf (was/welche Hochschule)
  • bisherige benotete Studienleistungen und Durchschnittsnote
  • Auslandsaufenthalte, besonderes Engagement, Auszeichnungen und Zusatzqualifikationen
  • Möglichkeit zur freiwilligen vertraulichen Angabe besonderer persönlicher Umstände wie z.B. Behinderung, chronische Erkrankung, Studierende(r) mit Kind, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, zweiter Bildungsweg, nicht-akademischer Familienhintergrund, (Halb-)waise
  • Kurzes Motivationsschreiben von maximal 1500 Zeichen und Beschreibung Ihrer Karriereziele (z.B. angestrebte fachliche Spezialisierung) in max. 700 Zeichen (jeweils inkl. Leerzeichen; bitte halten Sie sich genau an diese Vorgaben/Zeichenbegrenzung, da nur formal korrekte Anträge bearbeitet werden können)
  • Anmerkungen (optional, hier können Sie uns weitere Informationen mitteilen) in max. 800 Zeichen

Antrag auf Gewährung eines Deutschlandstipendiums

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Die Frist für ein Deutschlandstipendium zum Sommersemester 2023 endet am 05. Januar 2023 (14:00 Uhr, Ausschlussfrist).

Dem Antrag ist zunächst das mit * gekennzeichnete Dokument beizufügen. Alle anderen Dokumente und Nachweise fordert die Auswahlkommission lediglich von den Antragstellerinnen und Antragstellern an, die in die engere Wahl kommen.
Bitte stellen Sie die nötigen Nachweise rechtzeitig zusammen:

  • Tabellarischer unterschriebener Lebenslauf (maximal zwei A4-Seiten)*
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung sowie ggf. Zeugnisse über Berufsausbildung
  • ggf. Zulassungsbescheid (gilt nur für Studienanfängerinnen/Studienanfänger)
  • Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen
  • Immatrikulationsnachweis
  • Praktikums- und Arbeitszeugnisse
  • Sonstige Nachweise, die die im Antrag gemachten Angaben belegen (z.B. Auszeichnungen, freiwillig geleistetes Engagement, Empfehlung Promotionsbetreuerin/ Promotionsbetreuers)

Allgemeine Information zur Erhebung von Daten im Rahmen des Stipendienverfahrens

Die im Rahmen des Stipendienverfahrens zu verarbeitenden personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetz und der Stipendienprogramm-Verordnung erhoben und ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt.

Eine Übermittlung dieser Daten erfolgt nur an die beteiligten Mitglieder der Auswahlkommission der Charité. Alle am Stipendienverfahren beteiligten Kommissionsmitglieder unterliegen der Verschwiegenheit nach § 203 StGB. Die Daten werden gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet, sobald sie zur Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt werden. Die speichernde Stelle der Daten ist das Dekanat der Medizinischen Fakultät der Charité.

Neben den personen- und leistungsbezogenen Angaben, die auf Basis der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Charité für die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten benötigt werden, ist die Charité nach §13 Stipendienprogramm-Gesetz verpflichtet, weitere, für den Empfänger nicht personenbezogene Daten für die Bundesstatistik zu erheben und zu übermitteln.

Die Statistik erfasst jährlich für das vorausgegangene Kalenderjahr für jeden Stipendiaten und jede Stipendiatin folgende Erhebungsmerkmale nach § 13 Absatz 2, Nr. 1 StipG: Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des angestrebten  Abschlusses, Ausbildungsstätte nach Art und rechtlicher Stellung, Studienfachrichtung, Semesterzahl, Fachsemesterzahl, Zahl der Fördermonate, Bezug von Leistungen nach dem BAföG sowie von dem privaten Mittelgeber nach § 13 Absatz 2, Nr. 2 StipG: Rechtsform, Angaben zur Bindung der bereitgestellten Mittel für bestimmte Studiengänge, Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel.

 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.


1. Persönliche Daten





2. Semesteranschrift




3. Angaben zum Studium








4. Bisheriger Studienverlauf

Ggf. mit Auslandssemestern.



5. Nachweis der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen

Studiengänge: Bitte füllen Sie Zutreffendes aus.

Modellstudiengang Medizin


Zahnmedizin




Bachelorstudiengänge


Weiterführende Masterstudiengänge


6. Bisherige Berufsausbildung und Berufsausübung
Berufsausbildung


Berufsausübung


7. Auslandsaufenthalte während des Studiums

(z.B. Erasmussemester, Famulatur)



8. Besonderes Engagement, Auszeichnungen und Zusatzqualifikationen

(z.B. aktuelles universitäres/außeruniversitäres oder bürgerschaftliches Engagement, kürzlich erhaltene Auszeichnungen, Wettbewerbspreise, besondere Kompetenzen)



9. Besondere persönliche Umstände (freiwillige Angaben)
Alle Angaben sind freiwillig und können ggf. im Auswahlverfahren berücksichtigt werden, Mehrfachnennungen sind möglich. Alle Angaben werden absolut vertraulich behandelt.

Beispiele sind: Behinderung, chronische Erkrankung, Studierende(r) mit Kind, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, zweiter Bildungsweg, nicht-akademischer Familienhintergrund, Migrationshintergrund, (Halb-)waise.


10. Andere Stipendien und Förderungen


11. Motivationsschreiben

12. Karriereplanung
Beschreiben Sie kurz Ihre weiteren Karriereziele (z.B. angestrebte fachliche Spezialisierung)


13. Anmerkungen
Hier können Sie uns weitere Informationen mitteilen.


14. Datenverarbeitung, elektronische Kommunikation und Fördervorbehalt

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber zur Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess

Zum Zweck der Prüfung, Auswahl und Vergabe eines Deutschlandstipendiums erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten

  • im Rahmen des Stipendienverfahrens verarbeitet und zum Zwecke der Auswahl geeigneter Stipendiatinnen und Stipendiaten, auch in elektronischer Form durch die Charité genutzt werden,
  • an die im Rahmen des Auswahlverfahrens beteiligten Personen der Charité zweckgebunden weitergeleitet werden, 
  • gemäß §13 StipG zur Führung einer Bundesstatistik übermittelt werden.

Mir ist bekannt, dass das BMBF auf der Grundlage des § 4 StipG befugt ist, zu Stichprobenkontrollen bei den Hochschulen personenbezogene Daten der Stipendiaten zu erheben, zweckgebunden zu verarbeiten und die Hochschule zur Datenübermittlung verpflichtet ist.
Im Falle einer Aufnahme in das Stipendienprogramm bin ich damit einverstanden, dass meine Anschrift und meine E-Mailadresse an die/den Förderer weitergegeben werden, solange ein direkter Zusammenhang mit der Förderung durch das Stipendium gegeben ist.
Ich verfüge über eine gültige Charité-Emailadresse, deren Posteingang regelmäßig gelesen wird. Der Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg (z.B. Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid per E-Mail) stimme ich zu.



Fördervorbehalt

Die Förderung steht allgemein unter den Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit und endet sofort, wenn der/die Geförderte die Einrichtung verlässt. Sobald abzusehen ist, dass der/die Geförderte die Einrichtung verlassen wird, informiert der/die Geförderte sofort die Kommission für Nachwuchsförderung der Charité.

Die Bewilligung des Stipendiums kann widerrufen werden, wenn die Charité bei der Prüfung feststellt, dass die Fördervoraussetzungen für das Stipendium nicht mehr fortbestehen.



15. Datei-Anlagen
16. Bestätigung