
Rahel-Hirsch-Programm
Das Rahel-Hirsch-Programm fördert Nachwuchs - Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Berufungsfähigkeit.
Sie befinden sich hier:
Rahel Hirsch Programm
Förderziel
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal in Führungspositionen an. Die Förderung ist für überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen bestimmt, die eine mehrjährige Forschungs- bzw. Forschungs- und Lehrtätigkeit und herausragende Forschungsleistungen nachweisen können und die wissenschaftliche Unabhängigkeit (z.B. Habilitation, Juniorprofesur) anstreben. Die Forschungsaufgabe ist i.d.R. so zu gestalten, dass die Habilitation/wiss. Unabhängigkeit innerhalb der Förderdauer des Stipendiums erreicht werden kann
Antragsberechtigung
Promovierte Ärztinnen und nichtärztliche Wissenschaftlerinnen (Frauen) an der Charité, die nicht nur gastweise an der Charité tätig sind und im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Charité Forschungs- bzw. Lehrleistungen erbringen sowie aufgrund wissenschaftlicher Vorleistungen für eine universitäre Weiterqualifizierung befähigt sind.
Das das Förderprogramm Habilitationsabschlüsse bzw. das Erreichen der wiss. Unabhängigkeit unterstützen soll, benötigen Antragstellerinnen mindestens 3 Publikationen mit Erst- oder Seniorautorinnenschaft in "peer reviewed" - Journalen und eine Stellungnahme des/der Habilitationsbeauftragten.
Wenn Sie am Anfang Ihrer wissenschaftlichen Laufbahn als Postdoc stehen (z.B. <3 Publikationen als Erst- oder Letztautor(in) veröffentlicht haben) oder aber bereits alle wissenschaftlichen Leistungen erbracht haben, die für eine Habilitation erforderlich sind, ist dies NICHT das richtige Programm für Sie.
Art, Umfang und Dauer der Förderung
Sie müssen sich im schriftlichen Antrag noch nicht abschließend festlegen, wie Sie die Mittel ggf. einsetzen werden, sollten dies nur ungefähr eingeplant haben.
Personalmittel: 2092,00 € pro Monat für eine maximale Dauer von 24 Monaten für Förderungen, die ab 01.08.2023 bewilligt werden.
Die Personalmittel können als eigenes Stipendium angenommen werden. Dies ist nicht mit einem Arbeitsvertrag an der Charité oder affiliierten Einrichtungen kombinierbar. Es ist vorbehaltlich der Zustimmung der Fakultätsleitung möglich, das erworbene Stipendium kostenneutral in Personalmittel zur anteiligen Finanzierung der eigenen oder einer Stelle zur Entlastung/Unterstützung der Geförderten umzuwandeln. Voraussetzung ist in diesem Fall ein Arbeitsvertrag an der Charité oder eine verbindliche Zusage der zuständigen kaufmännischen Centrumsleitung über einen Arbeitsvertrag an der Charité für die gesamte Förderdauer
Kinderzuschlag: für Stipendiatinnen (nicht bei Umwidmung)
Sachmittel (Laborbedarf, Publikationskosten, eigene Dienstreisen bei aktiver Kongressteilnahme) in angemessener Höhe können zusätzlich beantragt werden, wenn die Mittel für den Projekterfolg notwendig sind und eine angemessene Kofinanzierung durch die Einrichtung erfolgt.
Formulare, Merkblätter und Antragsportal
- Antragsportal Rahel Hirsch Programm
Antragsfristen und Ausschreibung
Ausschreibungen erfolgen 2x jährlich (Förderbeginn: 01.07. und 01.01.des Folgejahres) und werden mit Angabe einer Frist auf nachwuchs.charite.de (Startseite) bekannt gemacht.