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Deutschlandstipendium - Funding information for students

The Deutschlandstipendium provides financial support and unique networking opportunities to high-achieving and committed students enrolled at the Charité. Businesses, foundations or private individuals sponsor young talents with a pledge of 150 euros per month. The German Federal Government matches this amount with another 150 euros.

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[German] Wer kann sich bewerben?

  • Studierende in Regelstudienzeit, die für einen Studiengang der Charité immatrikuliert sind, auch Studierende aus dem Ausland
  • Das Deutschlandstipendium wird nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.

[German] Wer kann nicht gefördert werden ?

  • Promotionsstudierende sowie Studierende in einem Graduiertenkolleg
  • Eine Doppelförderung ist nach § 4 Absatz 1 StipG ausgeschlossen, wenn Studierende bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet.

[in German] Auswahl und Vergabe

Die Auswahlkriterien sind in der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Charité festgelegt.

Ein Stipendium kann nur auf Antrag gewährt werden, der entsprechend der jeweiligen Ausschreibung form-und fristgerecht zu stellen ist. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine akademische Auswahlkommission der Charité. Exzellenz und Engagement weisen Sie z.B. nach durch die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und bisher erbrachte benotete Studienleistungen, Auszeichnungen und Wettbewerbspreise, die Bearbeitung eines Promotionsthemas mit Potenzial zum summa cum laude sowie Ihr außer - und inneruniversitäres Engagement. Besondere soziale, familiäre oder persönliche Lebenssituationen können bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Das elektronische Antragsformular steht nur während des Bewerbungszeitraums  hier für Sie bereit und richtet sich an die Kommission für Nachwuchsförderung der Charité.

Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung eingereicht werden: vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. Motivationsschreiben und ein tabellarischer Lebenslauf  auf max. zwei A4-Seiten.

Folgende Unterlagen werden nach der Vorauswahl von Ihnen ggf. per Email nachgefordert und sind nur in diesem Fall als EIN pdf-Dokument von maximal 6MB Dateigröße an deutschlandstipendium@charite.de einzureichen: Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und ggf. der Berufsausbildung, Kopie des Passes bzw. des Personalausweises, Immatrikulationsbescheinigung, Nachweise über Studienleistungen, Empfehlungsschreiben, Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie alle Nachweise, die geeignet sind, die im Antrag gemachten Angaben zu belegen (z.B. Auszeichnungen, freiwillig geleistetes Engagement)

Die Stipendien werden zunächst für zwei Semester bewilligt. Danach kann das Stipendium mehrfach, jedoch maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit, verlängert werden, wenn die Förderkriterien weiterhin erfüllt sind und Förderzusagen der Stifter vorliegen. Die erbrachten Studienleistungen und das Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden mindestens einmal jährlich geprüft.